Österreich Tierschutzgesetz § 24a

Die ifta ist ein IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.

Die ifta ist ein IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.

­Liebe Österreichische Hundebesitzerinnen & Hundebesitzer!


Es stehen Ihnen nachfolgende Schnittstellen für Sie zur schnellen erfolgreichen und problemlosen  Registrierung nach §24a zur Verfügung :

 

1.   Die Telefonische §24a Registrierung:

Wir können die §24a Registrierung schnell am Telefon mit Ihnen zusammen durchführen. 
Unsere Mitarbeiter erfragen von Ihnen die benötigten Daten und wir führen die Meldung dann auch live bis zum 100 %  Erfolg mit Ihnen durch .
Nach dem Telefonat  sind Ihre  Daten korrekt eingetragen . 
Ifta  stellt dafür eine Direktanbindung an die staatlichen Datenbank bereit!

Ihnen entstehen keine Telefonkosten!   
Sie nutzen unsere international kostenfreie Rufnummer :  
00800-43820000  ( 00800 ifta0000)

Im Nachgang senden wir Ihnen Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer $24a Registriernummer +  Notrufplakette  zu,  so wie dies im Gesetz  §5 festgelegt worden ist .

 

Wichtig :
Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum NAchweis der  §24aRegistrierung bei den Behörden.

 

2.  Die Schriftliche Registrierung via Post oder FAX :

Bitte laden Sie dazu das  Melde-Formular   herunter ,   bitte füllen Sie dieses detailiert aus,  stecken es in ein freigemachtes Fensterkuvert und senden es an die angegebene Adresse oder  angegebene FAxnummer .
Unsere Mitarbeiter nehmen dann die §24a Registrierung schnellst möglich vor.

Im Nachgang senden wir Ihnen Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer $24a Registriernummer +  Notrufplakette  zu,  so wie dies im Gesetz  §5 festgelegt worden ist .

Wichtig :

Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum NAchweis der  §24aRegistrierung bei den Behörden.

 


3.  Die Online Registrierung  :


Wenn Ihr Tier noch nicht bei Ifta registriert ist ,  so füllen Sie bitte unser Online-Formular online vollständig aus .
Ist Ihr  Tier  bereits bei IFta  registriert und ist  Ihr MyIfta-Zugang  auch  online fähig, so können Sie die  fehlenden Daten für §24a  direkt  online  ergänzen .
Ist  Ihr Zugang noch nicht onlioen faehig ,  so muessen Sie zuerst diese Freischaltung telefonisch vornehmen lassen  um Onlien  die Daten zu ergänzen .

 

4. Wie,  unter welchen Voraussetzungen und wann werden die §24a Anmeldungen von IFTA vorgenommen ? 
Ifta  / tierregistrierung.at   meldet die Daten 2 x  täglich  um 11:00  und  17:00 Uhr in der Staatlichen Datenbank über die  Zertifizierte IFTA - Datenschnittstelle beim Gesundheitsministerium in Wien ein .  

Wenn die  übermitteltem Daten korrekt und vollständig sind nimmt die "Heimtierdatenbank" den Datensatz an und erteilt  dem Hundehalter seine §24a Registrierungsnummer. 
Diese Nummer wird  von IFTA in Ihrem Kundendatensatz sicher  und jederzeit abrifbar abgespeichert.

Im Nachgang erstellt IFTA Ihnen, Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer §24a Registriernummer +  Notrufplakette  zu,  so wie dies im Gesetz  §5 festgelegt worden ist .

Wichtig :
Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum Nachweis der  §24a Registrierung bei den Behörden.

 

Unsere Arbeitszeiten bei der §24a Registrierung : 

Arbeitszeiten :  Mo - Fr.  09:00  bis  18:00

Telefon  kostenfrei :   00800 4382 0000  

 

 

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