Österreich Tierschutzgesetz § 24a
Die ifta ist ein IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.
Liebe Österreichische Hundebesitzerinnen & Hundebesitzer!
Es stehen Ihnen nachfolgende Schnittstellen für Sie zur schnellen erfolgreichen und problemlosen Registrierung nach §24a zur Verfügung :
1. Die Telefonische §24a Registrierung:
Wir können die §24a Registrierung schnell am Telefon mit Ihnen zusammen durchführen.
Unsere Mitarbeiter erfragen von Ihnen die benötigten Daten und wir führen die Meldung dann auch live bis zum 100 % Erfolg mit Ihnen durch .
Nach dem Telefonat sind Ihre Daten korrekt eingetragen .
Ifta stellt dafür eine Direktanbindung an die staatlichen Datenbank bereit!
Ihnen entstehen keine Telefonkosten!
Sie nutzen unsere international kostenfreie Rufnummer :
00800-43820000 ( 00800 ifta0000)
Im Nachgang senden wir Ihnen Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer $24a Registriernummer + Notrufplakette zu, so wie dies im Gesetz §5 festgelegt worden ist .
Wichtig :
Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum NAchweis der §24aRegistrierung bei den Behörden.
2. Die Schriftliche Registrierung via Post oder FAX :
Bitte laden Sie dazu das Melde-Formular herunter , bitte füllen Sie dieses detailiert aus, stecken es in ein freigemachtes Fensterkuvert und senden es an die angegebene Adresse oder angegebene FAxnummer .
Unsere Mitarbeiter nehmen dann die §24a Registrierung schnellst möglich vor.
Im Nachgang senden wir Ihnen Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer $24a Registriernummer + Notrufplakette zu, so wie dies im Gesetz §5 festgelegt worden ist .
Wichtig :
Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum NAchweis der §24aRegistrierung bei den Behörden.
3. Die Online Registrierung :
Wenn Ihr Tier noch nicht bei Ifta registriert ist , so füllen Sie bitte unser Online-Formular online vollständig aus .
Ist Ihr Tier bereits bei IFta registriert und ist Ihr MyIfta-Zugang auch online fähig, so können Sie die fehlenden Daten für §24a direkt online ergänzen .
Ist Ihr Zugang noch nicht onlioen faehig , so muessen Sie zuerst diese Freischaltung telefonisch vornehmen lassen um Onlien die Daten zu ergänzen .
4. Wie, unter welchen Voraussetzungen und wann werden die §24a Anmeldungen von IFTA vorgenommen ?
Ifta / tierregistrierung.at meldet die Daten 2 x täglich um 11:00 und 17:00 Uhr in der Staatlichen Datenbank über die Zertifizierte IFTA - Datenschnittstelle beim Gesundheitsministerium in Wien ein .
Wenn die übermitteltem Daten korrekt und vollständig sind nimmt die "Heimtierdatenbank" den Datensatz an und erteilt dem Hundehalter seine §24a Registrierungsnummer.
Diese Nummer wird von IFTA in Ihrem Kundendatensatz sicher und jederzeit abrifbar abgespeichert.
Im Nachgang erstellt IFTA Ihnen, Ihren neuen Tierausweis mit Ihrer §24a Registriernummer + Notrufplakette zu, so wie dies im Gesetz §5 festgelegt worden ist .
Wichtig :
Unser Ausweis diehnt Ihnen dann in der Zukunft zum Nachweis der §24a Registrierung bei den Behörden.
Unsere Arbeitszeiten bei der §24a Registrierung :
Arbeitszeiten : Mo - Fr. 09:00 bis 18:00
Telefon kostenfrei : 00800 4382 0000