Liebe Österreichische Hundehalterinnen & Hundehalter!
in Österreich hat der Gesetzgeber zum 01.Juli 2008 eine Novelle zum Tierschutzgesetz erlassen, allgemein auch §24a genannt.
(wirksam mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009, somit endgültig verpflichtend ab 01.01.2010 ! )
Die Novelle verlangt von allen Hundehaltern, Ihre Tiere zusaetzlich zur Registrierung bei einer Registrierungsstelle auch in der "Heimtierdatenbank" des Gesundheitsministeriums Wien zu melden.
Zuwiderhandlungen, d.h. die Nichtregistrierung, können mit
Strafen von 300 € bis zu 3500 € belegt werden!
Für die Registrierung nach §24a werden von der Regierungsdatenbank zusaetzlich zu den Rückführungsdaten der Ifta / tierregistrierung.at Daten der Halter, wie z.B. die Nummer eines Lichtbildausweises, abgefragt .
Diese Daten muessen wir von Ihnen vor der Einmeldung erheben und einspeichern .
Ifta ist vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit offiziell anerkannte Registrierungsstelle und hat zur "Regierungsdatenbank" eine offiziell anerkannte Live-Schnittstelle aufgebaut.
Alle bei Ifta gemeldeten und vollständigen Daten werden gemäß §24a mittels unserer vom Ministerium geprüften und zertifizierten ONline - Schnittstelle an die Regierungsdatenbank übertragen!
Die Tierregistrierung gemäß §24a ist somit bei ifta direkt und live gewährleistet !
Kosten für diese Registrierung:
Bei der Einmeldung Ihrer §24a Daten bei einer Neuregistrierung über unsere Tieraerzte werden Ihnen die Gebühren über den Tierarzt verrechnet.
Bitte klären Sie diese Gebühren vor Ort!
Die §24a Registrierung direkt bei Ifta ist in den standard Mitgliedsgebühren enthalten .
Es entstehen somit keine zusätzlichen Gebühren .
Zur Abwicklung der Registrierung im Detail lesen Sie bitte auch den Beitrag Registrierung §24a .
Bitte beachten Sie:
Wenn Ihre Tierdaten noch nicht für die Onlinebearbeitung freigeschaltet sind können Sie auch die §24a Meldung bei uns nicht online vornehmen.
Bitte nutzen Sie dann unsere kostenfreie Telefonnummer 00800 4382 0000
um die fehlenden Daten mit unseren Telefonbetreuern aufzunehmen und die Meldung beim Gesundheitsministerium in Wien dann live während des Gesprächs von unserem Mitarbeiter durchführen zu lassen .
Sollte Ihr Tier noch gar nicht in unserer Datenbank vorhanden sein, so können Sie die Meldung über den nachfolgenden Link natürlich sofort online , schriftlich via FAx oder telefonisch vornehmen !