Liebe Österreichische Hundehalterinnen & Hundehalter!
in Österreich hat der Gesetzgeber zum 01.Juli 2008 eine Novelle zum Tierschutzgesetz erlassen, allgemein auch §24a genannt.
(wirksam mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009, somit endgültig verpflichtend ab 01.01.2010 ! )
Die Novelle verlangt von allen Hundehaltern, Ihre Tiere zusaetzlich zur Registrierung bei einer Registrierungsstelle auch in der "Heimtierdatenbank" des Gesundheitsministeriums Wien zu melden .
Zuwiderhandlungen, d.h. die Nichtregistrierung, können mit
Strafen bis zu 3500 € belegt werden !
Für die Registrierung nach §24a werden von der Regierungsdatenbank zusaetzlich zu den Rückführungsdaten der Ifta / tierregistrierung.at Daten der Halter, wie z.B. die Nummer eines Lichtbildausweises, abgefragt .
Ifta/ tierregistrierung.at ist vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit offiziell anerkannte Registrierungsstelle und hat zur "Regierungsdatenbank" eine offiziell anerkannet live Schnittstelle aufgebaut .
Alle bei Ifta gemeldeten Daten werden gemäß §24a mittels unserer vom Ministerium geprüften und zertifizierten Schnittstelle an die Regierungsdatenbank übertragen !
Die Tierregistrierung gemäß §24a ist somit bei Ifta gewährleistet!
Kosten fuer diese Registrierung:
Bei der Einmeldung Ihrer §24a Daten bei einer Neuregistrierung über unsere Tieraerzte werden Ihnen die Gebühren über den Tierarzt verrechnet.
Bitte klären Sie diese vor Ort . !
Für die Nachmeldung direkt über IFTA müsssen wir Ihnen einmalig eine
Aufwandsentschaedigung von 23,68 €
verrechnen, da wir Ihnen einen neuen Tierausweis mit Ihrer Meldenummer in der Heimtierdatenbank zustellen muessen , der Ihnen als Nachweis für diese Registrierung dient.
Zur Abwicklung der Registrierung im Detail lesenSie bitte auch den Beitrag Registrierung §24a .



