Liebe Österreichische Hundehalterinnen & Hundehalter!

in Österreich hat der Gesetzgeber zum 01.Juli 2008 eine Novelle  zum Tierschutzgesetz erlassen, allgemein auch §24a  genannt.
(wirksam mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009,  somit endgültig verpflichtend ab 01.01.2010 ! )

Die Novelle verlangt von allen Hundehaltern, Ihre Tiere zusaetzlich zur Registrierung bei einer Registrierungsstelle auch in der "Heimtierdatenbank" des Gesundheitsministeriums Wien zu melden .

Zuwiderhandlungen,      d.h.  die Nichtregistrierung,        können mit

Strafen bis zu 3500 €      belegt werden !

Für die Registrierung nach §24a werden von der Regierungsdatenbank zusaetzlich zu den Rückführungsdaten  der  Ifta / tierregistrierung.at Daten der Halter,       wie  z.B.  die Nummer eines Lichtbildausweises,      abgefragt .

Ifta/ tierregistrierung.at ist vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit offiziell anerkannte Registrierungsstelle und hat zur "Regierungsdatenbank" eine offiziell anerkannet live Schnittstelle aufgebaut .

Alle bei Ifta gemeldeten  Daten werden gemäß §24a mittels unserer vom Ministerium geprüften und zertifizierten  Schnittstelle an die Regierungsdatenbank übertragen !

Die Tierregistrierung gemäß §24a ist somit bei Ifta gewährleistet!

 

Kosten fuer diese Registrierung:

Bei der Einmeldung Ihrer §24a Daten bei einer  Neuregistrierung über unsere  Tieraerzte   werden Ihnen die Gebühren über den Tierarzt verrechnet. 
Bitte klären Sie diese vor Ort .  !

Für die  Nachmeldung  direkt  über  IFTA müsssen wir Ihnen einmalig eine 
 Aufwandsentschaedigung von 23,68 €
verrechnen,  da wir Ihnen einen neuen Tierausweis mit Ihrer Meldenummer  in der Heimtierdatenbank zustellen muessen , der Ihnen als Nachweis für diese Registrierung dient.

Zur Abwicklung der Registrierung im Detail lesenSie bitte auch den Beitrag     Registrierung §24a .

Hier geht es zur Registrierung.

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